Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)

Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist die Pressesprecherin des OV und für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des Ortsverbandes zuständig.

Sie unterstützt den Ortsbeauftragten (OB) bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Werbung von Helfern
  • Maßnahmen zur Helfererhaltung
  • Reaktivierung ehemaliger Helfer
  • Kontaktpflege zu örtlichen Medien
  • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien
  • Organisation von zielgruppenorientierten Veranstaltungen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung
  • Sie stellt durch „interne ÖA“ den THW-internen Informationsfluss in seinem Zuständigkeitsbereich sicher
  • Sie dokumentiert die Aktivitäten des OV in Wort und Bild und archiviert dies

 

Sie wird dabei durch weitere Helfer des OV unterstützt.

Bei Einsätzen ohne LuK-Stab im OV übernimmt die BÖ in Abstimmung mit der Einsatzleitung die Dokumentation des Einsatzes in Wort und Bild.

Bei Einsätzen mit LuK-Stab im OV kann die BÖ eine Stabsfunktion übernehmen. Die originären Aufgaben (Dokumentation in Wort und Bild) werden dann nach Absprache durch andere Helfer übernommen.