Rein ins THW!

Für deinen Eintritt in THW musst Du nur einige wenige formale Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst mindestens 17 Jahre alt sein
  • Du musst gesundheitlich geeignet sein. Auf Kosten des THW wird hierfür ein Gesundheitscheck, der sich G 26.2 nennt und einen durchschnittlich gesunden Menschen vor keine größeren Schwierigkeiten stellt, von einem Arzt durchgeführt. Dabei werden ein Seh- und Hörtest, ein EKG und weitere ähnliche Untersuchungen vorgenommen
  • Du musst dich zum demokratischen Rechtsstaat bekennen
  • Du musst dem THW für Ausbildungen und Einsätze zur Verfügung stehen
  • Du darfst nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden sein

Wir sehen uns

Nutze unser Kontaktformular, ruf einfach an oder besuche uns einfach - wir sind jeden zweiten Mittwoch in unserer Unterkunft.

Nach dem ersten Kontakt wird ein Ansprechpartner des Ortsverbandes einen Termin mit dir vereinbaren. In einem persönlichen Gespräch wirst du dann über Rechte und Pflichten als THW-Helferin / THW-Helfer und den weiteren organisatorischen Ablauf informiert.

Nach deinem Eintritt ins Technische Hilfswerk wirst du zunächst die "Grundausbildung" absolvieren, in der du das grundlegende Handwerkszeug eines THW-Angehörigen kennen lernen wirst. Nach der erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung bist du dann ein THW-Helfer und kannst an Einsätzen teilnehmen.

Die beiden wichtigsten Gesetze für THW-Helferinnen und Helfer sind:

Gesetz über das Technische Hilfswerk

Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk

Ausbildung

Noch Fragen?

Schau hierfür gerne auf der offiziellen Seite der Bundesanstalt THW vorbei.

Klick dich einfach rein.