Die THW-Helfervereinigung Rheine e.V.

Was ist unser Ziel?

Die THW-Helfervereinigung Rheine e.V. ist ein eingetragener Verein und unterstützt den Ortsverband Rheine mit finanziellen Mitteln. Sie beschafft und unterhält die Ausstattung, die für eine örtliche Gefahrenabwehr notwendig ist, jedoch nicht vom Bund bereitgestellt werden kann. Darüber hinaus fördert der Helferverein die Jugendarbeit und Kameradschaft im OV Rheine. 

Jugendarbeit

Die Förderung der Jugendarbeit ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. Mit großem Engagement wollen wir erreichen, dass dem THW ein qualifizierter und motivierter Nachwuchs gesichert wird, der später bereit ist, Verantwortung zu tragen und Führungsaufgaben zu übernehmen.

Materialbeschaffung

Die differenzierten Aufgaben der örtlichen Gefahrenabwehr können vielfach nicht mit der vom Bund bereitgestellten Ausstattung bewältigt werden. Wir sorgen dafür, dass ergänzende oder zusätzliche Ausstattung beschafft werden kann.

Förderung der Kameradschaft

Wir haben das Ziel, das Miteinander im und für den THW -Ortsverband zu verbessern. So organisieren wir zum Beispiel regelmäßig Feierlichkeiten oder auch Fahrten und Ausflüge für die Helferschaft.

Wir würden uns über Ihre Unterstützung freuen!

Die Helfervereinigung ist als gemeinnützig anerkannt. Auf Wunsch können wir Ihnen selbstverständlich eine Spendenquittung ausstellen, mit der Sie Ihre Spende beim Finanzamt geltend machen können.

Kontaktdaten

THW-Helfervereinigung Rheine e.V.
c/o Technisches Hilfswerk Ortsverband Rheine
Hauenhorster Str. 169
48431 Rheine
hv(at)thw-rheine.de

Spende

Unterstützen Sie die Arbeit der Helfervereinigung, der THW-Jugend und des THW Ortsverbandes durch Geldzuwendungen. Bitte geben Sie Ihre Anschrift auf der Überweisung an. 

Bankverbindung:

THW Helfervereinigung Rheine e.V.
IBAN: DE04 4036 1906 4311 9503 00
BIC: GENODEM1IBB
Volksbank Münsterland Nord eG

Nach Erhalt Ihrer Spende senden wir Ihnen umgehend eine Spendenbescheinigung zu.

Die Helfervereinigung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und daher berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.